Muss ich eine Maske tragen, wenn ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahre?
Bundesweit sind ab dem 27.04.2020 in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und damit auch in unseren Fahrzeugen die Fahrgäste per behördlicher Anordnung verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zum Beispiel eine Stoffmaske. Wenn keine Maske zur Abdeckung von Nase und Mund verfügbar ist, kann auch ein Tuch oder ein Schal genutzt werden.
WICHTIG: Eine Maske ersetzt aber nicht die allgemeinen Hygieneregeln wie Abstand halten, Nies- Etikette und das gründliche Händewaschen. Diese sollten Sie nicht vernachlässigen!